Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) setzt sich für die bundesweite Einführung von sogenannten „Handy-Blitzern“ ein. Davor hatten die Bundesländer die Einführung der neuen Überwachungsgeräte gefordert. Sie wollen die „automatisierte Verkehrsüberwachung“ vorantreiben. Das geht aus einem Bericht von dpa und Rheinischer Post hervor.
Geräte wie die „Handy-Blitzer“ können Verkehrsteilnehmer:innen erkennen, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzen. Sie filmen dazu in Autos hinein und lassen die Überwachungsaufnahmen dann durch ein Computersystem laufen. Dieses wertet die Videoaufnahmen aus und kann erkennen, ob die fahrende Person ein Handy in der Hand hält.
Detailgenaue Überwachung möglich
Laut dem Bericht in der Rheinischen Post erkennt das System „Abmessungen, Form und Farben verschiedener Handymodelle sowie Marken, Logos und Kameratypen. Typische Körperhaltungen beim Telefonieren dienen als zusätzliche Anhaltspunkte. Sobald mehrere wichtige Merkmale zusammenkommen, löst der Blitzer aus.“ Ein Mensch überprüft dann die Aufnahme, ob tatsächlich die Ordnungswidrigkeit vorliegt.
In Rheinland-Pfalz sind die „Monocams“ genannten Geräte schon seit 2023 im Einsatz, sie wurden ohne Rechtsgrundlage eigeführt, wie netzpolitik.org damals berichtete. Die Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz ist mittlerweile angepasst, die Autofahrer-Verhaltensscanner werden nun im Regelbetrieb eingesetzt.
Mit den Kameras wird eine weitere Ebene der Mobilitätsüberwachung eingeführt. Schon 2023 warnte der Datenschützer Konstantin Macher: „Damit wird eine technische Infrastruktur installiert, die sich einfach auf andere Zwecke anpassen lässt.“ Während jetzt noch nach Handys gesucht werde, könnten mit einem Update auch andere Gegenstände erkannt werden. Auch sei, wenn Kameras und „KI“ schon vorhanden seien, die automatisierte Gesichtserkennung nicht weit, so Macher weiter.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Auch ohne Verdacht überwachen
Die Bundesländer wollen laut dem Medienbericht nun eine bundesweite „technikoffene“ Regelung für die Handy-Blitzer. Diese soll nicht nur ein bestimmtes Kameramodell wie die „Monocam“ abdecken, sondern auch andere Systeme ermöglichen.
Mit der Einführung von Handy-Blitzern ändert sich auch das Prinzip bei der Zulässigkeit von polizeilichen Foto- und Videoaufnahmen im Straßenverkehr. Bislang durften Bilder nur erstellt werden, wenn es einen konkreten Tatverdacht gab, beispielsweise weil das Auto zu schnell fuhr. Mit dem neuen System wird anlass- und verdachtslos in die Privatsphäre der Autofahrer:innen eingegriffen und erst dann überprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dabei ist, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu Kennzeichenscannern, auch ein anschließend verworfener Nicht-Treffer ein kritischer Eingriff ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Update 3.11.26 – 15:00
Wir haben im Artikel ergänzt, dass die automatisch festgestellten Beweise beim Handy-Blitzer noch von einem Mensch überprüft werden.

Schreibe eine Ergänzung!