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"Handy-Blitzer": Verkehrsminister möchte in alle Autos filmen

Eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung steht bundesweit vor der Tür. Mit KI-gestützter Videoüberwachung sollen Handy-Sünder am Steuer überführt werden. Doch Datenschützer warnen schon lange, dass die Systeme auch für anderes nutzbar wären.

  • Markus Reuter
Kamerasystem filmt von einer Autobahnbrücke auf die fahrenden Autos.
Das Kamerasystem "Monocam" ist ein als "Handy-Blitzer" eingesetztes System. – Alle Rechte vorbehalten: Imago / Einsatz-Report24

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) setzt sich für die bundesweite Einführung von sogenannten „Handy-Blitzern“ ein. Davor hatten die Bundesländer die Einführung der neuen Überwachungsgeräte gefordert. Sie wollen die „automatisierte Verkehrsüberwachung“ vorantreiben. Das geht aus einem Bericht von dpa und Rheinischer Post hervor.

Geräte wie die „Handy-Blitzer“ können Verkehrsteilnehmer:innen erkennen, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzen. Sie filmen dazu in Autos hinein und lassen die Überwachungsaufnahmen dann durch ein Computersystem laufen. Dieses wertet die Videoaufnahmen aus und kann erkennen, ob die fahrende Person ein Handy in der Hand hält.

Detailgenaue Überwachung möglich

Laut dem Bericht in der Rheinischen Post erkennt das System „Abmessungen, Form und Farben verschiedener Handymodelle sowie Marken, Logos und Kameratypen. Typische Körperhaltungen beim Telefonieren dienen als zusätzliche Anhaltspunkte. Sobald mehrere wichtige Merkmale zusammenkommen, löst der Blitzer aus.“ Ein Mensch überprüft dann die Aufnahme, ob tatsächlich die Ordnungswidrigkeit vorliegt.

In Rheinland-Pfalz sind die „Monocams“ genannten Geräte schon seit 2023 im Einsatz, sie wurden ohne Rechtsgrundlage eigeführt, wie netzpolitik.org damals berichtete. Die Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz ist mittlerweile angepasst, die Autofahrer-Verhaltensscanner werden nun im Regelbetrieb eingesetzt.

Mit den Kameras wird eine weitere Ebene der Mobilitätsüberwachung eingeführt. Schon 2023 warnte der Datenschützer Konstantin Macher: „Damit wird eine technische Infrastruktur installiert, die sich einfach auf andere Zwecke anpassen lässt.“ Während jetzt noch nach Handys gesucht werde, könnten mit einem Update auch andere Gegenstände erkannt werden. Auch sei, wenn Kameras und „KI“ schon vorhanden seien, die automatisierte Gesichtserkennung nicht weit, so Macher weiter.

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Auch ohne Verdacht überwachen

Die Bundesländer wollen laut dem Medienbericht nun eine bundesweite „technikoffene“ Regelung für die Handy-Blitzer. Diese soll nicht nur ein bestimmtes Kameramodell wie die „Monocam“ abdecken, sondern auch andere Systeme ermöglichen.

Mit der Einführung von Handy-Blitzern ändert sich auch das Prinzip bei der Zulässigkeit von polizeilichen Foto- und Videoaufnahmen im Straßenverkehr. Bislang durften Bilder nur erstellt werden, wenn es einen konkreten Tatverdacht gab, beispielsweise weil das Auto zu schnell fuhr. Mit dem neuen System wird anlass- und verdachtslos in die Privatsphäre der Autofahrer:innen eingegriffen und erst dann überprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dabei ist, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu Kennzeichenscannern, auch ein anschließend verworfener Nicht-Treffer ein kritischer Eingriff ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Update 3.11.26 – 15:00
Wir haben im Artikel ergänzt, dass die automatisch festgestellten Beweise beim Handy-Blitzer noch von einem Mensch überprüft werden.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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2 Kommentare zu „Verkehrsminister möchte in alle Autos filmen“


  1. Nein, diese Kameras „filmen“ prinzipbedingt nicht.

    Diese Kameras erfassen Bilder fluechtig, werten sie direkt aus, und speichern ausschliesslich moegliche Verstoesse zur Ueberpruefung durch Menschen. Wie es Geschwindigkeitsueberwachungen auch tun.

    „Filmen“ impliziert die dauerhafte Speicherung durch Assoziation mit chemischem Film. Das duerfte in der Intention des Autor liegen. Mit solchen Agitprop-Tricks verdirbt man sich halt seine Glaubwuerdigkeit als Journalist…


    1. Markus Reuter

      ,

      Ich halte das für Haarspalterei: Da ist eine Kamera, sie filmt in die Autos herein, verarbeitet und analysiert auf einem Rechner diese Aufnahme. Und zwar die Innenräume aller vorbeifahrenden Fahrzeuge. Das ist selbstverständlich ein Unterschied zu einem System, das einfach die Geschwindigkeit erfasst und bei einer Übertretung dann ein Foto macht. Im Übrigen ist die Funktionsweise auch im Artikel beschrieben.

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